Programm zur „Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspielstätten“

Nachfolgend können Sie Ihren Antrag auf den Investitionszuschuss stellen.

Bitte informieren Sie sich, bevor Sie Ihren Antrag erstellen, über das Antragsverfahren und die Vertragsbedingungen zur Förderung in der Programmbeschreibung sowie über die inhaltlichen und formalen Anforderungen anhand der Häufig gestellten Fragen über die inhaltlichen und formalen Anforderungen, d.h. welche Informationen erforderlich sind und welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen.

Mit dem Förderrechner können Sie ermitteln, wie hoch der Förderanteil bei der von Ihnen geplanten Investition ausfällt und in welcher Höhe Sie Eigenmittel bereitstellen müssen.

Bei den Häufig gestellten Fragen finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren.

Sollten Sie die gesuchten Informationen darin nicht finden, steht Ihnen die Geschäftsstelle der LiveMusikKommission für Fragen zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag jeweils 10-13 Uhr & 14-17 Uhr
Tel. (040) 2351 8416 oder (040) 2351 8430
E-Mail: digital@livekomm.org

Unter Anträge (s.u.) finden Sie einen Musterantrag zur Anschauung. Nach der Registrierung und Anmeldung können Sie Ihren Förderantrag stellen. Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben, finden Sie an der Stelle Informationen zu dessen aktuellem Status.

Hinweis: Eine Neuregistrierung ist für die Teilnahme am Förderprogramm notwendig!

Infos & Downloads

Förderrechner

Tragen Sie hier den Gesamtbetrag Ihrer gewünschten Anschaffung (in Euro) ein, um die Höhe der möglichen Förderung zu erfahren.

Bitte beachten Sie: Das geringstmögliche Anschaffungsvolumen beträgt 0,00 € bei einem erforderlichen Eigenanteil von 10%. Das maximale zuwendungsfähige Anschaffungsvolumen beträgt 0,00 € bei einem erforderlichen Eigenanteil von 50%.

Gesamtbetrag in Euro
Förderanteil
Eigenanteil
Fördersumme
Eigenmittel
Summe
Erforderlicher Mindestjahresumsatz:

HINWEIS: Limitierung der Fördersummen bei Teilnahme an Digi-Invest I, Digi-Invest II und Digi-Invest III auf maximal 20.000 EUR. Insofern Antragsteller*innen bereits schon bei der am vorherigen Programm Digi-Invest I und/oder Digi-Invest II teilgenommen haben, verringert sich die für Digi-Invest III beantragbare Fördersumme. Maximal können bei Digi-Invest I, II und III kumuliert 20.000 EUR beantragt werden. Eine Rechenhilfe zur Überprüfung kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Beispiel: Ein/e Antragsteller *in hat bei Digi-Invest I eine Fördersumme i.H.v. 5.300 EUR und bei Digi-Invest II eine Fördersumme i.H.v. 5.050 EUR erhalten. Dies bedeutet, dass der/die Antragsteller*in für Digi-Invest III maximal noch 9.650 EUR als Fördersumme beantragen kann (20.000 EUR – 5.300 EUR – 5.050 EUR = 9.650 EUR). Bitte beachten Sie, dass die höchste Fördersumme 10.000 EUR beträgt.

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